Produktinformation - PNZ-HOLZKITT-LÖSUNG
PNZ-Produkte
Fugenkittlösung für Parkett- und Holzböden
Anwendung/Eigenschaften:
PNZ-HOLZKITTLÖSUNG dient als Bindemittel für Holzmehl oder Schleifstaub, die wachs- und lackfrei sein müssen. Zur Erstverspachtelung von Parkett- und Holzböden und zum Schließen von Fugen (am besten 100er oder 120er Schleifstaub). - gute Binde- und Klebekraft - schnelle Trocknung - hohe Härte - gute Schleifbarkeit - leichte Verarbeitung - Nachsacken in der Fuge beim Trocknen ist gering - mit allen PNZ-Produkten überstreichbar.
Verarbeitung:
PNZ-HOLZKITTLÖSUNG wird mit Holzmehl oder Schleifstaub (2. bzw. 3. Schliff,
Korn 100/120) zu einem homogenen, gut spachtelfähigen Brei vermengt und
anschließend mit der PNZ-SPACHTEL in die Fuge eingearbeitet. Der Spachtelauftrag
erfolgt so, dass möglichst nur die Fugen gefüllt werden. Nachfolgendes
feines Schleifen ist unbedingt erforderlich. PNZ-HOLZKITTLÖSUNG unverdünnt
verwenden. Wenn Spachtelbrei zu dick wird, mit PNZ-HOLZKITTLÖSUNG verdünnen.
Die fertige Spachtelmasse ist in üblicher Schichtstärke nach ca. 10-15
Minuten schleifbar. Die angegebenen Trocknungszeiten beziehen sich auf Normalbedingungen (+ 20°C und 55% rel. Luftfeuchtigkeit). Verarbeitung nicht unter 15 °C..
Verbrauch:
40 bis 100g/m² , je nach Fugengröße pro 1 m². Möglichst wenig auftragen.
Reinigung:
PNZ-SPEZIALVERDÜNNUNG. Das Arbeitsgerät sofort nach Gebrauch mit Zeitungs-
oder ähnlichem Papier reinigen.
Lagerung:
Kühl aber frostfrei. Im nicht angebrochenen Gebinde 1 Jahre haltbar. Angebrochenes Gebinde in kleineren, geeigneten Behälter umfüllen, luftdicht verschließen und bald aufbrauchen.
Inhaltsstoffe:
Mischpolymerisat - Nitrocellulose
Hinweise:
VbF A I. Nicht in die Hände von Kindern gelangen lassen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Kennzeichung:
VBF AI: Leicht entzündlich; R 18: Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leicht entzündlicher Dampf-/Luft-Gemische; S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S 3/7/9: Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren; S 16: Vor Zündquellen fernhalten - nicht rauchen; S 23: Dämpfe/Aerosole nicht einatmen; S 27: Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen; S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Nur restentleerte Gebinde zum Recycling geben. Flüssige Reste bei einer Sammelstelle für Altfarben abgeben. ASN-Nr.: 080111. ADR/RID Kl. 3/Ziff. 5b WKG 1. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Gebindegrößen:
1 Liter, 5 Liter und größer.
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