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Beschwerdeprozess

Es ist jedes Menschen recht, sich an höchster Stelle zu beschweren und auf potentielle Missstände hinzuweisen. Dazu haben wir uns gemäß der UN Global Compact Richtlinien verpflichtet und dazu stehen wir.

Sie haben das recht, uns gegenüber Beschwerden zu allen Themen vorzubringen und damit an höchster Stelle im Unternehmen Gehör zu finden.

Sie können dies auch anonym tun, wenn Sie das möchten.

Ihre Beschwerden gehen ausschließlich an die Geschäftsleitung, diese umfasst derzeit:

  • Herrn Dr. Marcel Pietsch, CEO
  • Herrn Andreas Nierobisch, CEO

Ihre Beschwerde wird in einem standardisierten Prozess bearbeitet:

  1. Ihre Beschwerde wird von den oben genannten Personen entgegengenommen und der Eingang wird - sofern möglich - bestätigt.
  2. Die Geschäftsleitung bewertet die Beschwerde nach Thema und Dringlichkeit und entscheidet über die Einschaltung neutraler Stellen.
  3. Eine neutrale Stelle ist insbesondere dann einzuschalten, wenn die Mitglieder der Geschäftsleitung unmittelbar Gegenstand der Beschwerde sind oder die Beschwerde die möglicherweise Nicht-Einhaltung von Persönlichkeitsrechten betrifft.
  4. Derzeit ist als neutrale Stelle im Sinne des Beschwerdeprozesses definiert: Kanzlei M-Law, Dr. Hubert Besner, Leopoldstraße 16, 80802 München.
  5. Die Geschäftsleitung, von ihr eingesetzte Verantwortliche oder die neutrale Stelle bearbeiten die Beschwerde so schnell wie möglich und geben - sofern möglich - dem Beschwerdeführer Nachricht über den Fortgang der Untersuchung.