Produktreste und Gebinde entsorgen – was ist erlaubt?
Flüssige Farb- und Ölreste gehören nicht in den Hausmüll, nicht ins Waschbecken und nicht in die Kanalisation. Das gilt unabhängig davon, ob das Produkt als wasserbassiert oder lösemittelhaltig deklariert ist.
Der richtige Weg: Reste zum örtlichen Schadstoffmobil oder zur Wertstoffannahme der Gemeinde bringen. Die meisten Kommunen haben dafür kostenlose Annahmestellen. Kleine Restmengen in Öl-getränkten Tüchern: ausgebreitet an der frischen Luft vollständig trocknen lassen (Selbstentzündungsrisiko beachten – siehe separate FAQ), danach können sie in den Restmüll.
Leere, vollständig ausgehärtete Gebinde – also Dosen, in denen nur noch ein trockener Film verbleibt – können in vielen Regionen über den Metallschrott entsorgt werden. Im Zweifel beim lokalen Entsorger nachfragen.
Angebrochene Gebinde mit gut schließendem Deckel kühl und trocken lagern – viele Produkte sind nach dem ersten Öffnen noch ein bis zwei Jahre verwendbar, wenn sie richtig gelagert werden.