Welche Produkte sind für Kinderspielzeug und Schneidbretter geeignet?
Das ist eine der Fragen, bei der es keine Kompromisse geben sollte – und deshalb eine klare Antwort verdient.
Für Flächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (Schneidbretter, Salatschüsseln, Küchenarbeitsplatten aus Holz), sind ausschließlich Produkte geeignet, die nach vollständiger Aushärtung als lebensmittelunbedenklich eingestuft sind. Das ist nicht bei allen Holzölen der Fall. Die relevante Angabe findet sich im Sicherheitsdatenblatt unter Abschnitt 15 oder direkt in der Produktbeschreibung.
Für Kinderspielzeug gilt die EN 71-3, die Anforderungen an die Sicherheit von Spielzeug regelt – insbesondere an die Migration bestimmter Elemente aus Beschichtungen. Auch hier gilt: Nur Produkte verwenden, die explizit als spielzeuggeeignet oder EN-71-3-konform ausgewiesen sind.
Im Zweifel gilt: lieber nachfragen als auf gut Glück ein Produkt verwenden, das für diesen Zweck nicht geprüft wurde. Schau einfach mal hier.