EMPCO, CLP, DPP
Diese Seite erläutert die wesentlichen anstehenden regulatorischen Grundlagen, beschreibt die konkreten Änderungen und erklärt, wie diese Änderungen für Handelspartner, Eigenmarkenkunden und Industrieabnehmer relevant sind. Drei Richtlinien stehen dabei im Vordergrund.
Die regulatorischen Grundlagen
01 - EMPCO – Empowering Consumers Directive (EU 2024/825)
Was die Richtlinie regelt
Die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel ist im März 2024 in Kraft getreten und gilt in Deutschland ab dem 27. September 2026 (umgesetzt durch das Dritte UWG-Änderungsgesetz). Sie verschärft die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen auf Produkten und in der Werbung grundlegend.
Ab diesem Datum sind verboten:
- Allgemeine Umweltaussagen ohne belegbare Grundlage: Begriffe wie „umweltfreundlich", „nachhaltig", „natürlich", „grün" oder „klimaschonend" sind unzulässig, wenn sie nicht durch eine konkrete, nachprüfbare Eigenschaft des Produkts gestützt werden.
- Nicht zertifizierte Nachhaltigkeitssiegel: Selbst entwickelte Umweltzeichen ohne unabhängige Zertifizierung oder staatliche Anerkennung sind nicht mehr erlaubt.
- Klimaneutralitätsaussagen auf Basis reiner Kompensation: Wer „klimaneutral" kommuniziert, muss nachweisen, dass Emissionen primär reduziert wurden.
- Teilwahrheiten: Aussagen wie „100 % recyclingfähig", die sich nur auf einen Teil des Produkts beziehen, gelten als irreführend.
Bei Verstößen drohen Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes.
Was das für PNZ bedeutet
Grafische Umweltsignets, die nicht durch eine anerkannte Zertifizierung oder einen nachprüfbaren Nachweis belegt sind, werden von den Etiketten entfernt oder angepasst. Zertifizierungen, die wir substanziell belegen können – etwa unsere B Corp-Zertifizierung oder unsere CO₂-Neutralität – bleiben bestehen.
Was das für Sie bedeutet
Die EMPCO-Richtlinie gilt nicht nur für Hersteller – sie gilt für alle Unternehmen, die Produkte mit Umweltaussagen in der EU vermarkten.
Fachhandel: Wer PNZ-Produkte mit Aussagen wie „ökologisch" oder „umweltfreundlich" bewirbt – im Ladengeschäft, Online-Shop, in Katalogen oder auf Social Media – muss sicherstellen, dass diese Aussagen belegbar sind. Konforme PNZ-Etiketten erleichtern diese Nachweispflicht erheblich.
Eigenmarkenkunden: Wer PNZ-Produkte unter eigener Marke vertreibt, ist als Inverkehrbringer selbst für die EMPCO-Konformität der Etiketten verantwortlich. PNZ stellt die erforderlichen Nachweisdokumente bereit.
Industriekunden: Auch im Nachhaltigkeitsreporting gilt: Zulieferer-Aussagen müssen belastbar sein. Unsere Dokumentationsstruktur stellt sicher, dass kommunizierte Eigenschaften im Bedarfsfall nachgewiesen werden können.
02 - CLP-Verordnung – Überarbeitung der Kennzeichnungsanforderungen (EG 1272/2008)
Was die Verordnung regelt
Die CLP-Verordnung regelt die verpflichtende Kennzeichnung chemischer Stoffe und Gemische. Die laufende Überarbeitung verschärft die Anforderungen an:
- Mindestschriftgrößen für Gefahrenpiktogramme, H- und P-Sätze sowie Sicherheitshinweise
- Kontrastverhältnisse zwischen Text und Hintergrund
- Hierarchische Strukturierung der Pflichtangaben auf Rückseitenetiketten
Was das für PNZ bedeutet
Die Rückseitenetiketten werden auf eine einheitliche Schwarz-auf-Weiß-Darstellung umgestellt. Das gewährleistet die geforderten Kontrastwerte dauerhaft und schließt Nachbesserungsbedarfe durch farbige Gestaltungselemente aus.
Was das für Sie bedeutet
Fachhandel: CLP-konforme Etiketten sind Grundvoraussetzung für den rechtssicheren Weiterverkauf chemischer Produkte und schützen Sie vor Beanstandungen durch Marktüberwachungsbehörden.
Eigenmarkenkunden: Als Inverkehrbringer tragen Sie die volle Verantwortung für die CLP-Konformität Ihrer Etiketten. PNZ stellt auf Anfrage die technischen Grundlagen (Formulierungsdaten, Einstufungen, Musteretikett) zur Verfügung.
Industriekunden: Konforme Etiketten vereinfachen die Gefährdungsbeurteilung und die Dokumentation im Rahmen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
03 - Digitaler Produktpass (DPP) – Ökodesign-Verordnung ESPR (EU 2024/1781)
Was die Verordnung regelt
Die ESPR ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie und erweitert deren Anwendungsbereich auf nahezu alle physischen Produkte. Kernstück ist der Digitale Produktpass: ein strukturierter, maschinenlesbarer digitaler Datensatz, abrufbar über einen QR-Code auf der Verpackung.
Der DPP enthält unter anderem:
- Materialzusammensetzung und Anteile recycelter Materialien
- Informationen zu kritischen Rohstoffen und bedenklichen Stoffen
- Umwelt- und Nachhaltigkeitseigenschaften
- Reparatur-, Wartungs- und Recyclinghinweise
Ab dem 18. Februar 2027 gilt der DPP zunächst für Batterien; jährlich folgen weitere Produktgruppen. Für jede neue Produktgruppe gilt: 18 Monate nach Verabschiedung des EU-Rechtsakts wird der DPP verpflichtend. Ohne gültigen Produktpass ist das Inverkehrbringen dann nicht mehr zulässig.
Was das für PNZ bedeutet
Alle PNZ-Produkte erhalten jetzt einen QR-Code auf dem Etikett, der aktuell auf Technische Merkblätter und Sicherheitsdatenblätter verweist. Die Infrastruktur ist so aufgebaut, dass sie bei Inkrafttreten der DPP-Pflichten ohne erneuten Etikettenwechsel in den Digitalen Produktpass überführt werden kann.
Was das für Sie bedeutet
Fachhandel: Sobald eine Produktgruppe unter die DPP-Pflicht fällt, darf sie ohne gültigen Produktpass nicht mehr angeboten werden. Produkte mit vorhandener digitaler Infrastruktur minimieren das Risiko von Lieferunterbrechungen zum Übergangszeitpunkt.
Eigenmarkenkunden: Als Inverkehrbringer tragen Sie die volle Verantwortung für einen gültigen DPP. Wir erledigen das für Sie und stellen alle Informationen auf dpp-pdf zur Verfügung.
Industriekunden: Materialzusammensetzungen, Substanzinformationen und Nachhaltigkeitskennwerte sind künftig standardisiert abrufbar – was die eigene Produktdokumentation und das Nachhaltigkeitsreporting vereinfacht.
Zusammenfassung der Etiketten-Anpassungen
| Maßnahme | Regulatorischer Anlass | Gilt ab | Umsetzung bei PNZ |
|---|---|---|---|
| Reduktion/Anpassung grafischer Umweltsignets | EMPCO (EU 2024/825) | 27.09.2026 | Laufende Bestellungen ab Juli 2026 |
| Umstellung Rückseitenetikett auf Schwarz-auf-Weiß | CLP-Überarbeitung | In Kraft | Laufende Bestellungen ab Juli 2026 |
| Integration QR-Code | ESPR / DPP (EU 2024/1781) | DPP-Pflicht ab 2027 ff. | Laufende Bestellungen ab Juli 2026 |
Die Anpassungen erfolgen automatisch im Rahmen laufender Bestellungen. Produktnummern, Gebindegrößen und Formulierungen bleiben unverändert.
Relevanz nach Kundengruppe – auf einen Blick
| EMPCO | CLP | DPP | |
|---|---|---|---|
| Fachhandel | Eigene Werbung auf Konformität prüfen | Etiketten-Compliance beim Weiterverkauf gesichert | Listung ohne gültigen Pass ab DPP-Stichtag nicht zulässig |
| Eigenmarken | Volle Verantwortung als Inverkehrbringer; PNZ liefert Nachweise | Eigene Etiketten müssen CLP-konform sein; PNZ liefert Grundlagen | PNZ stellt QR-Code auf dem Etikett bereit mit Link zu dpp-pdf |
| Industrie | Zulieferer-Aussagen müssen belegbar sein | Erleichtert GefStoffV-Dokumentation | Standardisierte Materialdaten aus der Lieferkette |
Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Stand: Mai 2026.